Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit – Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §6 (ASiG)

Der rasante technische Fortschritt stellt wachsende Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit im Berufsalltag. Defekte Maschinen, unzureichende Arbeitsausrüstung oder ungewollt leichtsinniges Verhalten am Arbeitsplatz können böse gesundheitliche, finanzielle sowie strafrechtliche Folgen haben.

Überall dort, wo die Gesundheit Ihres Personals in Gefahr ist, sind unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihre richtigen Ansprechpartner. Als erfahrene Praktiker erkennen sie bei Betriebsbegehungen selbst versteckte Gefahrenquellen und bieten Ihnen hierfür Lösungsmöglichkeiten.

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu bestellen.

folgende Beratungsanlässe könnten Sie betreffen:

Für detaillierte Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und individuelle Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. 

Wir freuen uns auf Sie !